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Allgemeine Geschäftsbedingungendes Büros für Visuelle Kommunikation

Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) sollen die Grundlage für eine vertrauensvolle und effektive Zusammenarbeit zwischen Nadine Trautzsch - dem Büro für Visuelle Kommunikation, Bergstraße 5, 93083 Obertraubling, Deutschland (nachfolgend „Büro“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) schaffen. Der Geschäftsbereich des Büros richtet sich an Einzelpersonen, Unternehmen und das Büroen und umfasst Freischaffende Aufträge, Beratung, Konzeption, Kreation, Entwicklung und Umsetzung, kanalübergreifende Lösungen, Illustration, Grafikdesign, Fotografie, Entwicklungsleistungen und Projektmanagment.

1 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) sind Bestandteil der zwischen dem Büro und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge nebst Folgeaufträgen gleicher Art, die im Rahmen einer andauernden und beabsichtigten Geschäftsbeziehung erbracht werden, selbst wenn die AGB im Hinblick auf eine konkrete Leistung nicht ausdrücklich vereinbart werden.

2 Angebote

Mündliche oder fernmündliche Angebote bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Der Auftraggeber kann dem Büro Aufträge postalisch, per E-Mail, per Telefon und persönlich erteilen. Ebenso nimmt das Büro formlose Aufträge entgegen. Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Je nach Vereinbarung werden zusätzliche Kosten wie Reisekosten, Fahrtkosten, Auslagen etc. ebenfalls in Rechnung gestellt. Diese werden nach Beleg abgerechnet. Die folgenden Reiserichtlinien finden Anwendung: Reisen mit der Bahn: 2. Klasse; Reisen mit dem PKW: 0,36 €/km.

3 Fremdleistungen

Das Büro ist berechtigt, ihre Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber ggf. auch durch Dritte zu erfüllen.

4 Mitwirkungspflicht

Zusätzlich zu den für die einzelnen Arbeitspakete definierten, spezifischen Mitwirkungspflichten, wird für die Erbringung der Leistung die Mitwirkung des Auftraggebers (AG) in folgender Form vorausgesetzt: Der Auftraggeber stellt über die gesamte Projektlaufzeit einen oder mehrere feste und entscheidungsbefugte Ansprechpartner/innen (ProjektleiterIn o.ä.), der für die Projektleitung für Rückfragen und Abstimmungen zur Verfügung steht. Der Auftraggeber stellt sicher, dass das Büro alle notwendigen Informationen zur erfolgreichen Durchführung der Arbeiten bereitstehen. Der Auftraggeber hält alle im Projektplan festgehaltenen Termine und Fristen in der Zulieferung ein. Der Projektplan wird nach Abstimmung mit allen Beteiligten von dem Büro geliefert. Der Auftraggeber erteilt Abnahmen der vorgenommenen Arbeiten gemäß Zeitplan. Sollten nach Abnahmen und der folgenden Umsetzung durch das Büro Änderungen an Gestaltung oder Funktionen vonseiten des Auftraggebers gefordert werden, erfolgt eine Durchführung in Form eines Change Requests (Änderungsantrag)

5 Nachträgliche Änderungen und Change Requests

Wünscht der Auftraggeber im Vertragsverlauf eine Änderung an den vereinbarten Leistungen oder die durch den Auftraggeber mitgeteilte Sachlage ändert sich nach Abgabe eines Angebotes durch das Büro oder nach Vertragsschluss, kann das Büro ein Angebot über die Mehr- oder Minderkosten erstellen, es sei denn, eine Vergütung nach Aufwand ist vereinbart oder der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf ein gesondertes Angebot. Bis zur Entscheidung über die Annahme oder Ablehnung des Angebots durch den Auftraggeber, pausiert das Büro die Arbeit an den vom Angebot betroffenen Leistungen, sofern durch die spätere Annahme des Angebots durch den Auftraggeber ein Mehraufwand entstehen würde. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich entsprechend.

6 Sicherstellung und Einräumung von Nutzungsrechten gegenüber dem Büro

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm gestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind und deren Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstoßen. Zu den gestellten Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Auftraggeber dem Büro im Hinblick auf dessen Aufgabenwahrnehmung empfiehlt oder vorschlägt. Dem Auftraggeber obliegt die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit in Wort und Bild aller von der das Büro vorgeschlagenen und gestalteten Werbemittel. Der Auftraggeber darf der das Büro nur solche Vorlagen (Fotos, Modelle, Muster etc.) überlassen, zu deren Vervielfältigung er berechtigt ist. Auf Verlangen der das Büro hat der Auftraggeber seine Berechtigung nachzuweisen. Der Auftraggeber stellt die das Büro von allen Forderungen, die auf einer Verletzung dieser Verpflichtung beruhen, frei.

7 Lieferfristen

Wird ein vereinbarter Liefertermin oder Ausführungstermin überschritten, so ist der Auftraggeber berechtigt, der das Büro eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wird die Lieferpflicht oder Ausführungspflicht bis zum Ablauf der Nachfrist nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich spätestens innerhalb einer Woche nach Ablauf der Nachfrist erklärt werden. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichtlieferung sind ausgeschlossen, wenn die das Büro die Gründe des Verzugs der Nichtlieferung nicht zu vertreten hat. Für die Dauer der Prüfung der Entwürfe, Fertigungsmuster, Andrucke usw. durch den Auftraggeber ist die Lieferzeit jeweils unterbrochen und zwar von dem Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage des Eintreffen seiner Stellungnahme.

8 Vergütung und Abrechnung

Die Vergütung und der Zahlungsplan für die vertraglich geschuldeten Leistungen ergeben sich aus der Auftragsbeschreibung. Soweit die Vertragsparteien keine feste Vergütung vereinbart haben, bemisst sich die Vergütung nach Aufwand. Insoweit gelten die zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung gültigen Sätze des Büros. Preisangaben verstehen sich netto, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist für die Abrechnung der tatsächliche Aufwand maßgeblich. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand beträgt die kleinste Abrechnungseinheit 30 Minuten. Die Honorare der Anbieterin können unter Umständen ganz oder teilweise unter die Abgabepflicht gemäß § 24 Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) fallen. Die das Büro weist ausdrücklich darauf hin, dass der Auftraggeber, für den Fall, dass er Leistungen an die Künstlersozialkasse abzuführen hat, gemäß § 27 KSVG meldepflichtig ist. Darüber hinaus besteht seitens des Auftraggebers gegenüber der Künstlersozialkasse gemäß der §§ 28, 19 KSVG eine Aufzeichnungs- und Vorlagepflicht. Die Höhe des vom Auftraggeber an die Künstlersozialkasse abzuführenden Beiträge errechnet sich nach den §§ 23, 25,26 KSVG. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs oder Vertragsgegenstands sind vom Auftraggeber gesondert zu vergüten. Es gelten hierfür die jeweils anwendbaren Sätze des Büros.

9 Abrechnung

Die Vergütung wird zum vereinbarten Zeitpunkt fällig. Rechnungen sind vorbehaltlich anderer Angaben ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Endet der Vertrag vorzeitig, hat das Büro einen Anspruch auf die Vergütung, die ihrer bis zur Beendigung dieses Vertrags erbrachten Leistungen entspricht. Die Vergütung ist bei werkvertraglichen Leistungen, vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarung, mit der (Teil-)Abnahme der Leistung fällig. Bei einer Auftragssumme über 10.000 Euro hat die das Büro auch ohne gesonderte Vereinbarung einen Anspruch auf 30% der Auftragssumme vor Beginn der Arbeiten, 30% zur Mitte des vereinbarten Projektzeitraumes und 40% nach Abnahme. Enthalten die Leistungen Kosten, die für Produkte/Dienstleistungen Dritter vorauszulegen sind, hat die das Büro einen Anspruch auf deren Zahlung, bevor sie diese Leistungen ausführt. Drittkosten (z.B. Kosten von Stockbildern, Werbekosten auf Onlineplattformen) und Spesen, die in Absprache mit dem Auftraggeber zur Leistungserfüllung anfallen, werden nach Wahl von der das Büro dem Auftraggeber zur direkten Begleichung an Dritte weitergeleitet oder von der das Büro in die eigene Abrechnung integriert. Etwaige Rabatte Dritter sind dem Auftraggeber zu vergüten. Die das Büro ist berechtigt, die Leistungsausführung von der Zahlung der Drittkosten durch den Auftraggeber im Voraus abhängig zu machen. Rechnungen können, vorbehaltlich anderer Vereinbarung, in elektronischer Form erfolgen und per E-Mail versendet oder online zum Download gestellt werden. Vorbehaltlich einer ausdrücklich abweichenden Regelung verstehen sich sämtliche Beträge als Nettobeträge, d.h. exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für jede Mahnung der Rechnung fällt eine Mahngebühr von jeweils 5,00 Euro an. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten niedrigeren Mahnaufwand nachzuweisen. Ist für ein Projekt ein Fertigstellungsdatum angesetzt worden, zu dem die das Büro berechtigt wäre ihre Leistungen abzurechnen und konnte das Fertigstellungsdatum aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat nicht eingehalten werden (z.B. fehlende Bereitstellung von Inhalten), darf die das Büro die vereinbarte Vergütung zum Fertigstellungsdatum so abrechnen, als ob das Projekt ohne die maßgebliche Verzögerung zu dem Zeitpunkt fertiggestellt worden wäre.

10 Anpassung von Preisen

Das Büro behält sich, für den Fall, dass sich die gesetzlichen Steuern und Abgaben ändern oder neue Abgaben und Steuern auf die Produkte der Anbieterin erhoben werden, den ausgewiesenen Preis um diese Erhöhungen anzupassen. Erhöhen sich die Einkaufspreise für Leistungen Dritter, kann diese Erhöhung im gleichen Verhältnis an die Auftraggeber weitergegeben werden. Sofern der Auftraggeber mit der Anpassung nicht einverstanden ist, kann er den Vertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum Tag des Inkrafttretens des neuen Entgelts kündigen. Sofern die reguläre Kündigungsfrist des Vertrags 30 Tage überschreitet, gilt hierfür abweichend eine Kündigungsfrist von 30 Tagen.

11 Eigentumsvorbehalt

Bis zu vollständigen Bezahlung bleiben die gelieferten Waren aller Art, sowie Vorschläge, Texte, Entwürfe usw. im Eigentum der das Büro.

12 Urheberrechtliche Nutzungsrechte

Auch nach der Zahlung des Honorars bzw. der Vergütung verbleiben sämtliche nicht ausdrücklich auf den Auftraggeber übertragenen Schutzrechte an ihren Leistungen bei dem Büro. Insbesondere darf der Auftraggeber Leistungen des Büros nur für den Zweck in Anspruch nehmen, für den sie bestellt und erworben sind. Die über den vereinbarten Rahmen hinausgehende Weiterübertragung ausschließlicher oder einfacher Nutzungsrechte an Dritte kann nur mit Einwilligung der das Büro und gegen gesonderte Vergütung erfolgen. Alle Nutzungsrechte für vom Auftraggeber abgelehnte oder nicht ausgeführte Entwürfe bleiben bei dem Büro. Dies gilt auch und gerade für Leistungen, die nicht Gegenstand besonderer gesetzlicher Rechte, insbesondere des Urheberrechts, sind. Das Büro - die Illustratorin Nadine Trautzsch ist als Inhaberin der Urheberrechte befugt, ihre Arbeiten zu signieren.

Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Auch wenn das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt wurde, ist die das Büro berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen und die Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

13 Herausgabe von Daten

An allen Werken werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch die Eigentumsrechte übertragen. Das Büro ist somit nicht verpflichtet, offene Dateien und Daten herauszugeben. Es bedarf einer schriftlichen Vereinbarung und gesonderten Vergütung, wenn der Auftraggeber wünscht, offene Dateien und Daten von dem Büro zur Verfügung gestellt zu bekommen.

Alle von dem Büro dem Auftraggeber zur Verfügung gestellten Datenträger, Dateien und Daten dürfen nur mit Einwilligung des Büros verändert werden.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern und Dateien [online und offline] gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haftet das Büro nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung des Büros ist ausgeschlossen bei allen Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

14 Genehmigung der Muster

Das Büro verpflichtet sich, vor der Herstellung von Werbemitteln jeweils die Genehmigung des Auftraggebers bzw. eines seiner Beauftragten oder Bevollmächtigten einzuholen. Dies geschieht dadurch, dass die Entwürfe für die Werbemittel vom Auftraggeber bzw. seinem Bevollmächtigen für die Weiterverarbeitung (Litho, Druck, usw.) schriftlich freigegeben werden.

Das Büro erhält von allen ausgeführten Arbeiten unentgeltlich fünf bis zehn Belege.

15 Schweigepflicht

Das Büro verpflichtet sich, über sämtliche ihr bekannt werdenden Einzelheiten der Organisation, Produktion und des Vertriebs des Auftraggebers gegenüber Dritten Stillschweigen zu bewahren, soweit diese Einzelheiten ihrer Natur nach vertraulich zu behandeln sind.

16 Versicherung, Lagerkosten

Für das Eigentum des Auftraggebers, insbesondere für Manuskripte, Originale, elektronische Daten, reproduktionsfähige Vorlagen, Negative usw. wird von dem Büro bei Transport und Aufbewahrung keine Haftung übernommen, es sei denn, dass das Büro der Vorwurf grober Fahrlässigkeit trifft. Wünscht der Auftraggeber die Versicherung gegen Feuer oder Diebstahl, so hat er sie selbst zu abzuschließen. Das gilt auch für Druckvorlagen des Auftraggebers, die bei den Druckereien lagern.

17 Gerichtsstand

Gerichtsstand für sämtliche Klagen, die sich aus dem Vertragsverhältnis zwischen Auftraggeber und dem Büro ergeben, ist der Sitz des Büros. Die Beziehungen zwischen dem Büro und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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